E-Roller-Kontrolle deckt 31 Verstöße auf – Polizei stellt Roller sicher

Polizei und Ordnungsamt kontrollieren E-Roller in der Büdinger Innenstadt. Binnen weniger Stunden stellen sie 23 Verwarnungen und acht Strafanzeigen aus.
Büdingen – Erst wenige Tage ist es her, dass ein zwölfjähriger E-Roller-Fahrer am späten Abend am Himbacher Kreuz bei einem Unfall ums Leben kam. Doch die Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in der Büdinger Innenstadt ist keine Reaktion auf den Tod des Jungen. Sie war schon deutlich länger geplant. In dieser Zeitung hatte Christian Gerhardt, Schutzmann vor Ort, bereits einige Wochen vor dem Unfall die Gefahren durch E-Roller, rücksichtsloses und verkehrswidriges Fahren scharf kritisiert (KA vom 23. Juli).

Gefahr auf dem Gehweg
Auch weil sie den dichten Autoverkehr auf schmalen Straßen als bedrohlich empfinden, meiden E-Roller- und Radfahrer die Fahrbahn. Das zeigt sich am Ende der Bismarckstraße. Trotz der vielen Schüler, die zu Fuß unterwegs sind, fahren die E-Roller auf dem Gehweg. Dort können sie dann schnell zur Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer werden.
Notwendige Kontrolle
23 Verwarnungen wegen Ordnungswidrigkeiten, acht Strafanzeigen, mehrere Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz: Die Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt zeigt, wie sorglos und ohne Rücksicht auf Vorschriften und andere Verkehrsteilnehmer viele in Büdingen Elektroroller benutzen. Uwe Struck lobt ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit der Stadt, die die Kontrolle in dieser Form erst ermöglicht hat.
Neben den Verstößen, die die Polizei geahndet hat, haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes weitere Verwarnungen ausgesprochen. Die Polizei war mit mehreren Streifenwagen, Zivil- und Fahrradstreifen unterwegs. „Einige Bürger haben das erste Mal eine Fahrradstreife gesehen“, lacht Polizeikommissar Abbasi.
„Ich denke, das hat auch etwas für die öffentliche Sicherheit gebracht“, ist Struck mit dem Ergebnis der Kontrolle trotz der hohen Zahl von Verwarnungen und Anzeigen zufrieden. Einig sind sich Ordnungsamt und Polizei, dass es einen anhaltenden Kontrolldruck braucht, damit die Regeln für E-Roller eingehalten werden. Struck berichtet, dass es auch aus anderen Kommunen in der Region schon Anfragen gebe, solche Kontrollen zu organisieren.
Christian Lohrey, Leiter des Büdinger Ordnungsamtes, berichtet, dass sich der Betreiber eines Eiscafés beschwert habe, weil seine Bedienung umgefahren worden sei. Solche Vorfälle, die Polizei und Ordnungsamt in den vergangenen Monaten immer wieder beobachtet haben, sind der Anlass für die Kontrolle. Immerhin gibt es auch positive Zeichen. Christian Gerhardt berichtet, dass alle E-Roller, die er an den Schulen am Dohlberg überprüft hat, eine Betriebserlaubnis hatten und versichert waren.
Trotz Verbots Fahrt fortgesetzt
Das ist jedoch nicht selbstverständlich, wie die Kontrolle zeigt. Auf dem Gehweg der Bismarckstraße kommt Gerhardt und dem Leiter der Polizeistation, Uwe Struck, ein Mann mittleren Alters mit einem E-Roller entgegen. Als er sie sieht, wechselt er rasch auf die Straße. Dass er trotzdem angehalten wird, erweist sich als Volltreffer. Der Versicherungsschutz ist seit März 2024 abgelaufen. Er sei bei der Versicherung gewesen. Die habe gesagt, dass sie kein Schild vorrätig hätte, bemüht er sich um eine Erklärung. Für die Kontrolle hat der Mann wenig Verständnis. Und auch Versuche, ihm sein Fehlverhalten zu verdeutlichen, zeigen wenig Wirkung. „Chef, ich muss zur Arbeit. Schreiben Sie, was Sie wollen“, versucht er die Kontrolle abzukürzen. Der Roller wird sichergestellt, weil Uwe Struck annimmt, dass der Mann ihn trotz des fehlenden Versicherungsschutzes wohl weiter benutzen wird.
Eine Annahme, die begründet ist. In der Bahnhofstraße stoppt das Ordnungsamt einen Mann, bei dessen E-Roller seit knapp einem halben Jahr die Versicherung abgelaufen ist. Obwohl er kurz zuvor schon von Polizisten kontrolliert worden war, die ihm die Weiterfahrt verboten hatten, stieg er einfach wieder auf und setzte seine Fahrt fort. Damit ist der zweite Verstoß als vorsätzliche Straftat zu werten.
Von der Mühltorbrücke erreicht Uwe Struck ein Funkspruch. Das Ordnungsamt hat dort zwei Kinder auf E-Rollern gestoppt. Die sind zwar ordnungsgemäß versichert, doch der Junge und das Mädchen sind erst 13 Jahre alt. Der Leiter der Polizeistation bringt den Jungen persönlich nach Hause. Dann trifft der Vater des Mädchens ein. Das Kind rief ihn bei der Arbeit an. Das Mädchen werde ja bald 14, versucht er zu diskutieren. „Normalerweise müssten wir Ihnen das Ding wegnehmen“, droht Uwe Struck an. „Sie haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein.“ Selbst der Hinweis auf den tödlichen Unfall vom vergangenen Wochenende beeindruckt den Vater nicht.
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Schneller als erlaubt
Manchmal ist es auch Unkenntnis, die dazu führt, dass sich die Benutzer der Roller strafbar machen. Eine junge Frau, die damit ihren Sohn auf dem Kinderrad begleitet, erzählt, dass sie den E-Roller geschenkt bekommen hat. Bei einem Test auf dem Rollenprüfstand zeigt der Tacho 25 km/h statt der erlaubten 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Damit ist auch der Versicherungsschutz des aus Spanien importierten Rollers ungültig.

Die Kontrolle überrascht E-Roller-Nutzer. Selbst die, die sich an die Vorschriften halten. „Bisher haben Sie noch nicht viel falsch gemacht, eigentlich gar nichts“, beruhigt Christian Lohrey Stefan Kahl, den er in der Bahnhofstraße anhält. Versicherungsschutz, Höchstgeschwindigkeit, alles in Ordnung. „Der regelt bei 20 ab, macht piep, piep, piep – nix mehr“, erklärt Kahl. „Beim Kauf hat man mir gesagt: ‚Machen Sie bloß nichts am Motor.‘“ Christian Lohrey bestätigt: „Wenn man das alles original lässt, braucht man sich keine Sorgen machen, dass man angehalten wird.“ Die Kontrolle findet Stefan Kahl gut. „Hier fahren so viele Jugendliche, die nicht mal 14 sind. Sie fahren zu zweit, fahren auf dem Gehweg“, beschreibt er die Missstände.“
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